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Preis: 1600,00 EUR
Versandkosten: 125.00 EUR
*inkl. MwSt.
AGB - Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der Firma ADRIK Bau- und Wohnelemente Vertriebsgesellschaft mbH, 63549 Ronneburg - Häuserwaldstraße 6-8

1. Preisanfrage
Im Rahmen Ihres Internetauftrittes bietet die Firma ADRIK Bau- und Wohnelemente Vertriebs Gesellschaft mbH (im Folgenden "ADRIK" genannt) ihren Kunden die Möglichkeit, durch eine Preisanfrage per E-Mail ein Angebot der Firma ADRIK, das ebenfalls per Mail an den Kunden übermittelt wird, einzuholen. Dieser Service ist für den Kunden unverbindlich und kostenfrei.

2.  Angebote
An unsere Angebote halten wir uns grundsätzlich 4 Wochen ab Absendung an den Kunden gebunden, soweit nichts anderes in dem Angebot geregelt ist.

3.  Aufträge
Jeder uns erteilte Auftrag bedarf zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso Nebenabreden oder Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen.
Der schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf es jedoch nicht, wenn wir dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten, welches dieser durch Gegenzeichnung oder in sonstiger schriftlicher Form annimmt. Dies gilt auch für Angebote, die dem Kunden auf eine Preisanfrage via Internet per Mail zugehen. Der Vertragsabschluß erfolgt in diesem Fall durch Ausdruck, Unterzeichnung und Zusendung des Angebots per Fax, per Mail (als gescannte Datei) oder per Post an folgende Adresse: ADRIK Vertriebs GmbH, Häuserwaldstr. 6-8, 63549 Ronneburg.

4. Lieferung und Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, unverbindlich und gelten ab völliger Klärung der Details und der verbindlichen Endmaße zwischen der Fa. ADRIK und dem Auftraggeber. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns eine Lieferfrist von 6 Wochen nach erfolgtem Abruf und Klärung der Details vor.
Der Kunde kann uns 6 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist hat, soweit nicht dem Kunden im Einzelfall unzumutbar, 4 Wochen zu betragen. Mit dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommen wir in Verzug.
Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen auf höchstens 5% der vereinbarten Auftragssumme.
Tritt der Kunde nach fruchtlosem Fristablauf durch Erklärung, die schriftlich zu erfolgen hat, vom Vertrag zurück und/oder verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % der vereinbarten Auftragssumme.
Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder aber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, kann er einen Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend machen.
Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist tritt Verzug unmittelbar mit Überschreitung ein. Ab Verzugseintritt bestimmen sich die Rechte in gleicher Weise wie bei einem Verzugseintritt aufgrund einer unverbindlichen Lieferfrist.
Außergewöhnliche, nicht von uns zu vertretende Umstände, die die Lieferung der Ware dauernd oder zeitweise erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen und führen bei vorübergehender Hinderung der Vertragserfüllung zur Verlängerung der Liefertermine um die Dauer der durch die Umstände bedingten Lieferbeeinträchtigungen. Hierzu gehören auch bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen wie Streiks und Aussperrungen. Entsteht durch derartige Umstände ein Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Rückabwicklung und Schadenersatz
Stehen uns nach dem Vertrag Schadensersatzforderungen zu, können wir eine Schadenspauschale in Höhe von 20% der Auftragssumme netto ohne Nachweis berechnen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens. Ebenso bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Ausgenommen von der vorstehenden Pauschalierung sind Wertansatzansprüche und Ansprüche wegen Beschädigung/Abnutzung des Vertragsgegenstands, die der Firma ADRIK aufgrund des Widerrufs oder der Rückgabe durch den Kunden zustehen.
Die vorstehende 20%ige Abstandssumme gilt auch für alle sonstigen Entgelts – und Wertersatzansprüche, die uns nach gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bei von uns nicht zu vertretender vorzeitiger Beendigung des Vertrages zustehen.
Sonderfertigungen und abnorme Maße können in keinem Fall zurückgenommen werden.
Bei Annahme eines Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergibt sich, daß diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist oder nicht gegeben war, so kann sich der Auftragnehmer die Auftragsausführung trotz vorangegangener  Bestätigung vorbehalten und die Ausführung von der Hinterlegung einer Sicherheit (Bankbürgschaft o.ä.) abhängig machen, oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Mängelrüge und Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung unmittelbar nach Erhalt hinsichtlich Aussehens und Ausführung, sowie auf offensichtliche Qualitätsmängel und Beschädigungen hin zu prüfen. Im Falle von offensichtlichen Beanstandungen oder offensichtlichem Fehlen von Teilen ist unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware eine schriftliche Anzeige gegenüber der Firma ADRIK erforderlich. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb dieser Frist. Spätere Beanstandungen können nur bearbeitet werden, soweit es sich um verdeckte Mängel handelt.
Bei Lieferungen mit Montage sind beide Vertragsparteien verpflichtet, eine förmliche Abnahme vorzunehmen. Diese hat am Tage des Montageabschlusses mit dem Obermonteur stattzufinden. Evtl. festgestellte Mängel, noch auszuführende Restarbeiten u.ä. sind im Abnahmeprotokoll zu vermerken. Unwesentliche, die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigende Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und sind, wenn sie im Abnahmeprotokoll aufgenommen sind, nicht als Verweigerung der Abnahme zu werten.
Aus im Protokoll nicht aufgenommenen offensichtlichen Mängeln oder offensichtlich fehlenden Teilen / Restarbeiten kann der Auftraggeber nach Protokollunterzeichnung Rechte nicht mehr herleiten.
Hat der Auftraggeber die zumutbare Möglichkeit der förmlichen Abnahme nicht wahrgenommen, so kann er nachträglich eine solche nicht mehr verlangen und sich auf dieses Erfordernis nicht berufen.

7. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer iSd. § 14 BGB, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher iSd. § 13 BGB, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Im übrigen gelten für alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache nach Wahl des Auftraggebers die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche - bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen - auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes der Aufwendungen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist. Wir haften nicht für Ausbesserungen oder Ersatzleistungen, die der Auftraggeber selbst ohne unsere Zustimmung oder ohne vertragliches bzw. gesetzlich begründetes Recht vornimmt oder vornehmen lässt.
Eine unmittelbare Hersteller- oder Lieferantengarantie führt zu keiner Erweiterung unserer eigenen vertraglichen Verpflichtungen, selbst wenn wir im Rahmen des Auftrages dem Auftraggeber diese Garantie weitervermitteln.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, für Verbraucher 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber der Fa. ADRIK den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff.5 der AGB)
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

8. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich entsprechend unseres jeweiligen Angebotes frei Haus oder ab Lager in Euro. Soweit die Mehrwertsteuer im Angebot nicht gesondert aufgeführt oder ausgewiesen ist, versteht sich das Netto-Angebot zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, sind zusätzlich zu vergüten. Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie nachstehend aufgeführt zu erfolgen:
A. Nur Lieferung: 25% Anzahlung innerhalb 8 Tagen nach Vertragsabschluß 75% bei Anlieferung mit 2% Skonto auf Gesamtsumme oder nur 65% bei Anlieferung und restliche 10% innerhalb 4 Wochen rein netto ohne Abzug.
B. Mit Montage:   25% Anzahlung innerhalb 8 Tagen nach Vertragsabschluß 65% bei Anlieferung der Rest innerhalb 10 Tagen nach Beendigung der Montage bzw. bei Abnahmefähigkeit gemäß Paragr.5 Abs.2 abzüglich 2% Skonto auf Gesamtsumme, oder innerhalb 4 Wochen nach Beendigung der Montage bzw. bei Abnahmefähigkeit gemäß Paragr.5 Abs.2 rein netto ohne Abzug.
Bei Lieferung mit Montage sind wir mit Anlieferung des Vertragsgegenstandes berechtigt, vor Durchführung der Montage den anteiligen Betrag der Angebotssumme, der auf den Wert des Liefergegenstandes entfällt, in Rechnung und damit fällig zu stellen. Die Durchführung der Montagearbeiten kann von der Begleichung dieser Rechnung abhängig gemacht werden, wobei Rechte des Auftraggebers aus berechtigten Mängelrügen bzw. Gewährleistung diesem unbenommen bleiben.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten.
Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so hat dieser bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung Zinsen mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen bleibt durch diese Regelungen unberührt.
Etwa vereinbarte Rabatte oder Preisnachlässe werden gegenüber jedem Kunden durch Zahlungsverzug hinfällig, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die Rechnungsstellung zum vereinbarten Abruftermin vorzunehmen, falls die Ware bereitgestellt ist. Die Berechnung von Lagergebühren behalten wir uns bei Abnahmeverzug des Kunden vor.

Ist eine Liefer- bzw. Montagezeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluß vereinbart oder kann die vertragsmäßig angebotene Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf der Vier-Monats-Frist nach Vertragsabschluß erfolgen, so können zwischenzeitliche Preiserhöhungen an den Kunden weitergegeben werden. Eine Preiserhöhung muß dem Kunden von uns schriftlich mit Begründung mitgeteilt werden. Übersteigt die Höhe der Netto-Auftragssumme die bisherige um mehr als 4%, kann der Kunde schriftlich binnen zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
Unsere Vertreter, Fahrer, Monteure oder sonstige Erfüllungsgehilfen sind nur mit besonderer schriftlicher Vollmacht berechtigt, Zahlungen für uns entgegenzunehmen.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es sich auf Ansprüche aus diesem Vertrag bezieht.

Für Internetaufträge gilt folgende Regelung:
Veröffentlichte Endverbraucherpreise im Internet verstehen sich inklusive der gesetzlichen MWST

Verpackung und Fracht sind zu den Preisen hinzuzurechnen.
Internetbestellungen sind per Vorkasse netto ohne Abzug zu zahlen.

9. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
ADRIK GmbH, Häuserwaldstr. 6-8, 63549 Ronneburg

Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Sonderanfertigungen nach Kundenwünschen, deren Rücknahme für die Fa. ADRIK einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust darstellen würde, gerade weil es sich bei der Ware um eine Sonderanfertigung handelt, deren Gestaltung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig gemacht werden kann und die anderweitig nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen abgesetzt werden kann.

10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung des endgültigen Rechnungsbetrages sowie im kaufmännischen Verkehr ergänzend bis zur vollständigen Bezahlung auch etwaiger anderer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unter Eigentumsvorbehalt.
Wird die gelieferte Ware vor Tilgung aller unserer Ansprüche weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber seine Forderung an den neuen Erwerber in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bindet er sie mit anderen Waren um, so steht uns aus der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Betrag der voraus abgetretenen Forderung und / oder der Wert des an der neuen Ware erlangten Miteigentums den des gesicherten Anspruchs um mehr als 20 % übersteigt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Ronneburg. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Hanau.

12. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergegeben. Eine weitere Verwendung erfolgt nicht.

13. Sonstiges
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt.
Entgegenstehende AGB des Auftraggebers oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil.


14. Sonderbemerkung zum Online-Shop für W-Serie-Haustüren


Alle Türen werden erst nach Kundenbestellung gefertigt und unterliegen deshalb nicht dem Internetrückgaberecht, da es sich um kundenspezifische Anfertigungen handelt !